Die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Eine verfassungsdogmatische Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3, 2. Var. GG vor dem Hintergrund einer möglichen Einführung von Volksgesetzgebung in das Grundgesetz.

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Baden-Baden

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ZLB: 2007/3372

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Die Arbeit befasst sich eingehend mit der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der durch Art. 79 Abs. 3, 2. Var. GG geschützten grundsätzlichen Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Den Anlass dafür bietet der Befund, dass der Fokus der bisher zu Art. 79 Abs. 3 GG vorgelegten Arbeiten nicht auf Art. 79 Abs. 3, 2. Var. GG lag. Dies trat insbesondere bei der jüngsten Diskussion über die Einführung bundesweiter Volksgesetzgebung zu Tage, bei der sich die Frage stellte, ob bei bundesweiten Plebisziten die Mitwirkung der Länder dadurch gesichert werden könnte, dass das Ergebnis der Abstimmung der Bürger in einem Land gleichzeitig als Abgabe der Bundesratsstimmen des Landes gewertet wird. Die Arbeit bejaht dies und liefert außerdem Erkenntnisse, denen weit über die bundesstaatliche Problematik bei Plebisziten hinaus grundlegende Bedeutung zukommt. So wird beispielsweise erstmals nachgewiesen, dass das Merkmal "grundsätzliche" in Art. 79 Abs. 3, 2. Var. GG, anders als bislang mehrheitlich angenommen, keine Ausnahmen zulässt. difu

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260 S.

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Studien zur Sachunmittelbaren Demokratie; 2