Kommunale Grundstücksgeschäfte und Vergaberecht. Konsequenzen aus der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in den Verfahren "Flugplatz Ahlhorn", "Wuppertal", "Oer-Erkenschwick". 2. Aufl. April 2008.

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DE

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Köln

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Die neue Rechtsprechung des OLG Düsseldorf berührt Kernbereiche der kommunalen Planungshoheit und stellt bau- und planungsrechtliche Verfahrensweisen in Frage, die sich in der Praxis bewährt haben und die der Bundesgesetzgeber in den letzten beiden Jahrzehnten auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt hatte. Sie hat vor diesem Hintergrund nicht nur die Städte und Gemeinden, sondern auch private Investoren und Projektentwickler zutiefst verunsichert. Die Reichweite dieser Entscheidungen ist über die entschiedenen Fälle hinaus noch nicht in allen Einzelheiten absehbar. Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf hat daher in den vergangenen Monaten vielerorts zu einer Zwangspause für die Stadtentwicklung geführt. Laufende Projekte wurden unterbrochen, neue nur zögerlich in Angriff genommen. Die Arbeitshilfe will ihren Beitrag zur Beendigung dieser Zwangspause in der Stadtentwicklung leisten. Sie dient nicht einer rechtspolitischen oder rechtsdogmatischen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts. Vor dem Hintergrund, dass die neue Rechtssprechung trotz aller Kritik von den Städten und Gemeinden zu beachten ist, unternimmt die Arbeitshilfe den Versuch, erste Antworten auf die drängenden Fragen für die kommunale Praxis zu geben. Seit der Präsentation der Arbeitshilfe am 13. Februar 2008 ist die Entwicklung bereits weiter vorangeschritten. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Entwurf für eine Novelle des GWB einen Vorschlag gemacht, die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf einzugrenzen. Drei weitere Entscheidungen von Vergabekammern außerhalb Nordrhein-Westfalens sind ergangen und beginnen damit einen Diskurs innerhalb der Rechtsprechung. Diese neuen Entwicklungen und verschieden Hinweise aus der kommunalen Praxis haben dazu geführt, bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine überarbeitete Version der Arbeitshilfe vorzulegen. Sie war von Anfang an als ein "lebendiges" Papier gedacht, dass mit der weiteren Rechtsentwicklung und der Vertiefung kommunaler Erfahrungen fortentwickelt werden soll.

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64 S., Anh.

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