EU-beihilferechtliche Risiken bei Bauvorhaben und Immobilienprojekten. Neuere Entwicklung des Beihilfeverbots.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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Abstract

Bei allen Bauvorhaben und Immobilienprojekten, an denen sich die öffentliche Hand beteiligt, ist die Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht praktisch relevant. Dies gilt nicht nur für die beteiligten Behörden, sondern auch für diejenigen privaten Akteure, bei denen sich die EU-beihilferechtlichen Risiken realisieren können. Um diese Risiken einzuschätzen und zu vermeiden, bedarf es der Kenntnis der das EU-Beihilferecht prägenden Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und der Unionsgerichte. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neueren Entwicklungen.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 3

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S. 141-147

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