Einheimischenmodelle in Bayern - Rechtsfragen kommunaler Bau- und Bodenpolitik.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Als sogenannte Einheimischenmodelle, manchmal auch Baulandmodelle, werden Verträge der Gemeinden mit Grundstückseigentümern verstanden, die, typischerweise im Vorfeld der Bauleitplanung, sicherstellen sollen, daß bei der Bebauung neuer Wohnbauflächen Ortsansässige bevorzugt zum Ziel kommen. Der Aufsatz untersucht auf dem Hintergrund bayerischen Rechts die bei den verschiedenen Vorgehensweisen auftretenden Fragen der Zulässigkeit unter verfassungsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Gesichtspunkten. Er geht dabei von der Baulandausweisung als rechtlicher Aufgabe aus, untersucht, welche Rolle der städtebauliche Vertrag als Regelungsinstrument spielen kann und ob in Bezug auf das BauGB die vertraglichen Vereinbarungen gegen das Planmäßigkeitsprinzip, das Abwägungsgebot, das Verbot planerischer Vorwegbindung verstoßen. Dies wird durchgehend verneint. Weitere Prüfpunkte sind das Diskriminierungsverbot, das Willkürverbot und das Recht auf Freizügigkeit. Auch hier haben die bisher praktizierten Modelle bayerischer Städte und Gemeinden Bestand, da und soweit, die Privilegierung nicht wegen der Ortsansässigkeit erfolgt, sondern um die oft gegebene wirtschaftliche und soziale Schwäche der einheimischen Bevölkerung gegenüber auswärtigen Baulandbewerbern auszugleichen, so die Rechtsprechung des BayVGH. (wb)

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Keywords

Vertragsbedingung, Verfassungsrecht, Baupolitik, Bodenpolitik, Planungsrecht, Baulandkonzept, Rechtmäßigkeit, Baulandsicherung, Baulandausweisung, Baulandpolitik, Kommunale Wohnungspolitik, Eigenbedarf, Recht, Kommunalrecht

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 122(1991), Nr.2, S.33-39, Lit.

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Vertragsbedingung, Verfassungsrecht, Baupolitik, Bodenpolitik, Planungsrecht, Baulandkonzept, Rechtmäßigkeit, Baulandsicherung, Baulandausweisung, Baulandpolitik, Kommunale Wohnungspolitik, Eigenbedarf, Recht, Kommunalrecht

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