Das Verfahren zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung dargestellt am Beispiel des nordrhein-westfälischen Zielbekanntgabenverfahrens.

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SEBI: 84/1082

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Abstract

Von entscheidender Bedeutung für die Integration der Ziele der Raumordnung und Landesplanung in die kommunalen Bauleitpläne ist die Frage der gesetzgeberischen Ausgestaltung und der praktischen Handhabung der verfahrensmäßigen Umsetzung der in Pargr. 1 Abs. 4 BBauG enthalten materiellen Verpflichtung, die Bauleitpläne den Raumordnungszielen anzupassen.Mangels konkreter rahmenrechtlicher Vorgabe des Bundes haben die Länder durchaus unterschiedliche Verfahrensregelungen - teils in Gesetzen, teils oder zusätzlich in Verwaltungsvorschriften - geschaffen, um diese Anpassungsverpflichtung durchzusetzen.Diese Regelungen stellt der Verfasser zunächst in einem Überblick dar.Im Mittelpunkt der nachfolgenden rechtlichen Untersuchungen steht das in Pargr. 20 nwLPlG geregelte Anpassungsverfahren nach nordrhein-westfälischem Landesplanungsrecht.In einer empirischen Untersuchung, die sich auf Interviews mit etwa 20 nordrhein-westfälischen Gemeindeverwaltung und sämtlichen Bezirksplanungsbehörden stützt, hat der Verfasser versucht, Einzelheiten der praktischen Umsetzung des Verfahrens in Erfahrung zu bringen und mögliche Regelungs- und Vollzugsdefizite zu ermitteln.Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß sich die Konstruktion des zweistufigen Zielbekanntgabeverfahrens im wesentlichen bewährt hat, hält aber im Interesse einer gleichmäßigeren und in Teilbereichen strikteren Verwaltungspraxis ergänzende gesetzliche Regelungen und Ausführungsbestimmungen für wünschenswert.Vorschläge hierzu enthält der letzte Teil der Untersuchung. difu

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Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Planungsziel, Anpassungsverfahren, Verfahren, Ziel, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Recht, Planungsrecht

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Münster: Selbstverlag (1983), 199 S., Lit.

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Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Planungsziel, Anpassungsverfahren, Verfahren, Ziel, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Recht, Planungsrecht

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 91