Inselgutachten - Möglichkeiten und Grenzen von Teilraumgutachten.
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BBR: C 20 585
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Zusammenfassung
Die Tatsache, daß für alle 18 bayerischen Planungsregionen verbindliche Regionalpläne vorliegen, wird als entscheidender Fortschritt für die Einordnung von Investitionen vor Ort bewertet. Inselgutachten sollen dabei ein detailliertes, "integriertes, fachübergreifendes Entwicklungskonzept für regionale Teilräume" sein. Die Ergebnisse der Inselgutachten, die zumeist von Gemeinden in Auftrag gegeben werden, sind anschließend in regionalplanerische Maßnahmen umzusetzen. In der räumlichen Dimension soll der Nah- und Mittelbereich von Siedlungen einbezogen werden. Über die Orts- und Problemnähe von Inselgutachten wird das unmittelbare Engagement der Kommunen zur planerischen Umsetzung aktiviert. Für die Gutachten sind folgende Verfahrensschritte vorgeschlagen: problemorientierte Abgrenzung des Untersuchungsgebietes; Erarbeitung von Leitlinien (Zielvorstellungen); Lösungsvarianten. Als Beispiel werden das Gutachten München-Riem, das Gutachten des Münchner Nordens und für den ländlichen Raum das Gutachten Kronach (zum Zeitpunkt 1988ö) angeführt. - Hö.
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Raumplanungsgutachten, Planungsraum, Planungsgrundlage, Raumordnung, Regionalplanung
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In: Teilraumgutachten in der Raumplanung. 11.Semin.f.Landesplaner in Bayern., Hannover:(1988), S.12-19
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Raumplanungsgutachten, Planungsraum, Planungsgrundlage, Raumordnung, Regionalplanung
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Einzelveröffentlichung; 152