Die Auswirkungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes auf die Kantone.

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Die Schweizer Verfassung verlangt die zweckmäßige Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung des Landes. Tätigkeiten, die immer Boden beanspruchen und den Raum gestalten, werden durch die Raumplanung als Mittel der Raumplanungspolitik aufeinander abgestimmt. Das neue Raumplanungsgesetz bildet den Orientierungsrahmen für planerisches Handeln in den Kantonen, die in eigener Zuständigkeit Richt- und Nutzungspläne aufstellen. Die Instrumente des Gesetzes und die Aufgaben der kantonalen Behörden werden an Beispielen erläutert. kb

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Recht, Raumordnung, Planungsrecht, Erlass, Verordnung, Raumplanungsgesetz, Raumordnungspolitik, Bundesrecht, Bundesgesetz, Kanton, Nutzungsplanung

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Schweizer Ingenieur und Architekt 99(1981)Nr.12, S.229-233

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Recht, Raumordnung, Planungsrecht, Erlass, Verordnung, Raumplanungsgesetz, Raumordnungspolitik, Bundesrecht, Bundesgesetz, Kanton, Nutzungsplanung

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