Mediation zur Konfliktlösung bei Planfeststellungsverfahren. Grenzen und Perspektiven.

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Hamburg

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ZLB: 2004/2928

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DI

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Abstract

In den letzten Jahren mehrt sich insbesondere bei umweltrelevanten Vorhaben die Skepsis, ob sich die dabei auftretenden Konflikte noch mit Mitteln des traditionellen Verwaltungsverfahrens lösen lassen. Wegen der häufig notwendigen Kooperation der Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden zweifeln die betroffenen Bürger an der behördlichen Neutralität und der Möglichkeit, die Verwaltungsentscheidungen im Genehmigungsverfahren zu beeinflussen. Damit sinkt zugleich die Bereitschaft, diese Entscheidungen ohne gerichtliche Überprüfung hinzunehmen. Genehmigungsverfahren verzögern sich mit der Folge beträchtlicher finanzieller Kosten und eines erheblichen Vertrauensverlusts in die Politik. Frage ist, ob dieser Entwicklung bei Planfeststellungsverfahren, die für die Genehmigung infrastruktureller Großprojekte durchzuführen sind und als besonders konfliktbehaftet gelten, durch eine Mediation entgegengewirkt werden kann. Als Mediation wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem die Konfliktparteien einen neutralen Dritten hinzuziehen, um mit seiner Hilfe eine interessengerechte, einverständliche, durch die Beteiligten selbst erarbeitete Konfliktlösung zu erzielen. In den USA hat sich die Mediation bei Genehmigungsverfahren und sonstigen Umweltkonflikten bereits bewährt, hierzulande wird von dieser Verhandlungsmethode dagegen kaum Gebrauch gemacht. Die Abhandlung gibt insbesondere Aufschluss über die Mediationspotenziale des Planfeststellungsverfahrens und der einzelnen Fachplanungen. Praxiserfahrungen mit Mediation bzw. mediativen Verfahren werden kritisch untersucht und analysiert. Dabei gibt die Autorin auch eine Antwort auf die Frage, ob ein Planfeststellungsverfahren durch eine Mediation ergänzt oder ersetzt werden kann. difu

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333 S.

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Schriften zum Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht; 13