Vermögensübergang auf Kapitalgesellschaften mit Treuhandbeteiligung. Über die Placierung des ehemals volkseigenen Vermögens nach der Wirtschaftsunion.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 96/3632
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die volkseigenen Betriebe und Kombinate der zentral gelenkten DDR-Wirtschaft wurden im Juli 1990 durch das Treuhandgesetz in Treuhandkapitalgesellschaften umgewandelt. Übergegangen ist volkseigenes Vermögen zu Eigentum der neu entstanden AGs oder GmbHs. Die Dissertation will Klarheit darüber verschaffen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine auf DDR-Gebiet entstandene Kapitalgesellschaft mit Treuhandbeteiligung infolge Gesetz Eigentümerin von ehemals volkseigenem Vermögen geworden ist. Der Verfasser behandelt schwerpunktmäßig die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden im Beitrittsgebiet und weitet seine Betrachtungen auf die Rechtsprobleme des Vermögensübergangs auf die nach dem Treuhandgesetz entstandenen Kapitalgesellschaften aus, wobei das Vermögenszuordnungsgesetz zentrale Bedeutung hat. Weiterhin werden Vermögensübergänge und Umwandlung bei gesellschaftsrechtlichen Sonderfällen, z.B. volkseigene Betriebe die Joint Ventures mit ausländischen Partnern gebildet haben, behandelt. kirs/difu
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257 S.
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Nomos Universitätsschriften. Recht; 186