Geruchsbelästigungen und Immissionsschutzrecht. Zur Bedeutung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) nach dem In-Kraft-Treten der TA-Luft 2002.

Heymann
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Bandtitel

Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Entgegen den ursprünglichen Planungen ist die von den Ländern ausgearbeitete Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) nicht in die Neufassung der TA Luft (in Kraft getreten am 1.10.2002) übernommen worden. Gleichwohl wird sie nach wie vor von einigen Landesbehörden zur Beurteilung von anlagenbezogenen Geruchsimmissionen herangezogen. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinander zu setzen, die an die Festlegung von Immissionswerten außerhalb des in § 48 BImSchG geregelten Verfahrens zu stellen sind. Er zeigt auf, dass die GIRL diesen Anforderungen nicht genügt, weil sie unsachgerechte und zu wenig differenzierte Bewertungskriterien verwendet, die zwangsläufig zu unverhältnismäßigen Ergebnissen bei der Beurteilung des Störpotenzials von Geruchseinwirkungen führen. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 4

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Seiten

S. 201-207

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