Geruchsbelästigungen und Immissionsschutzrecht. Zur Bedeutung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) nach dem In-Kraft-Treten der TA-Luft 2002.
Heymann
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Datum
2004
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Entgegen den ursprünglichen Planungen ist die von den Ländern ausgearbeitete Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) nicht in die Neufassung der TA Luft (in Kraft getreten am 1.10.2002) übernommen worden. Gleichwohl wird sie nach wie vor von einigen Landesbehörden zur Beurteilung von anlagenbezogenen Geruchsimmissionen herangezogen. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinander zu setzen, die an die Festlegung von Immissionswerten außerhalb des in § 48 BImSchG geregelten Verfahrens zu stellen sind. Er zeigt auf, dass die GIRL diesen Anforderungen nicht genügt, weil sie unsachgerechte und zu wenig differenzierte Bewertungskriterien verwendet, die zwangsläufig zu unverhältnismäßigen Ergebnissen bei der Beurteilung des Störpotenzials von Geruchseinwirkungen führen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 201-207