Wie Kinderspielplätze sein sollten. Erfahrungen aus der Unternehmensgruppe NH.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Anhand von 2 Beispielen von Wohnanlagen in Hamburg-Mümmelmannsberg und Dortmund-Wickede berichtet die Neue Heimat über Erfahrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen. Im Baurecht der Länder sind verschiedene Anforderungen an Größe, Ausstattung, räumlichem Abstand (Lärmschutz) differenziert nach Spielaltersgruppen festgehalten. Bewährt hat sich eine Planungsbeteiligung der Mieter bei der Spielplatzgestaltung, die sich auch positiv auf die Instandhaltungs- und Wartungskosten auswirkt. Bei Empfehlungen und Hinweisen zur Gestaltung wird auch auf Unfallgefahren und Haftungsfragen eingegangen. hg
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Bildung/Kultur, Kinderspielplatz, Wohnsiedlung, Geräteausstattung, Lärmschutz, Mieterbeteiligung, Instandhaltung, Wartung, Kosten, Nutzung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.2, S.61-62, 64-67, Abb.
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Bildung/Kultur, Kinderspielplatz, Wohnsiedlung, Geräteausstattung, Lärmschutz, Mieterbeteiligung, Instandhaltung, Wartung, Kosten, Nutzung