Grundsteuern in der Europäischen Union.

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Berlin

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ZLB: R 705/486

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EDOC

Abstract

In der Schrift werden durch einen Vergleich der in den EU-Mitgliedstaaten erhobenen Grundsteuern Anregungen für die deutsche Reformdiskussion abgeleitet. Insgesamt werden in der EU 56 sehr unterschiedlich ausgestaltete Grundsteuern erhoben. Häufig wird eine verkaufswertbezogene Bewertung vorgenommen; in den verbleibenden Fällen einer wertorientierten Besteuerung wird die Bemessungsgrundlage ertragswertbezogen abgeleitet. Das in der deutschen Diskussion häufig angeführte (herstellungskostenbezogene) Sachwertverfahren ist international unüblich. Die meisten Staaten aktualisieren darüber hinaus - anders als Deutschland bislang - zumindest über eine Indexierung jährlich oder in kurzen Abständen die Bemessungsgrundlage. Bei einer gemeinsamen Betrachtung des Steueraufkommens, der Finanzierung der Leistungen einer Gemeinde und des Zusammenhangs zwischen Bewertungsverfahren und Bewertungsstichtag bestätigt der Rechtsvergleich nach Ansicht der Verfasser die Auffassung, dass eine Grundsteuerreform keine Rechtfertigung für eine Aufkommenserhöhung liefert.

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121 S.

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ifst-Schrift; 509