Verbraucherrechte im öffentlichen Personenverkehr. Eine verkehrsträgerübergreifende Analyse.

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Mannheim

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DI
RE
EDOC

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Abstract

Das Personenbeförderungsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, wobei das BGB nur subsidiär greift. Für die drei untersuchten Verkehrsträger gibt es im deutschen Recht eigene Regelungen, obwohl sie letztlich dieselbe Leistung - eine Beförderung - erbringen. Ist dieser recht hohe Aufwand erforderlich? Zur Beantwortung dieser Frage werden die wesentlichen Vertragspunkte verkehrsträgerübergreifend untersucht.

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XVI, 179 S.

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