Kompetenzrechtliche und einfachgesetzliche Abgrenzungsfragen bei der Stadterhaltung - am Beispiel des -Bau-Denkmalschutzes und der Städtebaulichen Planung.

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SEBI: 86/1251-4

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Im Aufgabenfeld der Stadterhaltung stehen das Recht des Baudenkmalschutzes und das Recht der Bebauungsplanung in konvergierender Richtung. Der Verfasser gibt zunächst eine Kurzbeschreibung der Abgrenzungsproblematik beider Rechtsgebiete in Literatur und Rechtsprechung. Er erörtert die kompetenzrechtlichen Grundlagen des städtebaulichen Planungsrechts und des Denkmalschutzes nach Inhalt und Umfang und unternimmt eine kompetenzrechtliche Qualifikation der baurechtlichen Vorschriften zur Stadterhaltung. Auf der Grundlage der Ergebnisse seiner Überprüfung beantwortet er aktuelle Kollisionsfragen im Verhältnis des Städtebaurechts zum Denkmalschutzrecht. goj/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Stadterhaltung, Baudenkmal, Denkmalschutzgesetz, Bebauungsplanung, Städtebaurecht, Abgrenzung, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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Münster: (1985), 32 S.

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Stadterhaltung, Baudenkmal, Denkmalschutzgesetz, Bebauungsplanung, Städtebaurecht, Abgrenzung, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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Arbeitspapier; 1/85