Berücksichtigung von Rechten und Belastungen bei der Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.
Chmielorz
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Chmielorz
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DE
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Wiesbaden
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1616-0991
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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
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Abstract
Wesentliche Grundlage des Ausgleichsbetrags, der in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten von den Grundstückseigentümern nach Abschluss des Sanierungsverfahrens zu entrichten ist, stellt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung dar. Diese ergibt sich nach § 154 Abs. 2 BauGB aus der Differenz zwischen dem Endwert und dem Anfangswert. Dabei bestimmt sich die Qualität des Anfangs- und des Endwertgrundstücks u. a. nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten. Die rechtlichen Gegebenheiten beinhalten auch die individuellen Rechte und Belastungen (z.B. Grunddienstbarkeiten). Der Umgang mit diesen individuellen Rechten bei der Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung wird in der Fachliteratur kaum Beachtung geschenkt und meist nur knapp abgehandelt. Mag die Berücksichtigung von z.B. Grunddienstbarkeiten noch selbstverständlich erscheinen und i. d. R. auch nicht einen so großen Einfluss auf die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung ausüben, so sieht dies bei der Berücksichtigung von Nießbrauchrechten oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten schon anders aus. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachzugehen sein, wie die Beeinflussung durch sanierungsbedingte sowie durch nicht sanierungsbedingte Rechte und Belastungen bei der Ermittlung der Anfangs- und Endwerte zu berücksichtigen ist. Der Beitrag nimmt sich dieser Fragestellungen an.
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Flächenmanagement und Bodenordnung
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Nr. 1
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S. 20-29