Vertrag einer Gemeinde mit einer Wohnungsbaugesellschaft über die Abwälzung der Folgelasten, Bauleitplanung. Art. 34 GG, § 839 BGB. § 8 BBauG. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.6.1978 - III ZR 48/76.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1979
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1059
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die beklagte Gemeinde verhandelte mit der Wohnungsbaugesellschaft über den Abschluss eines Vertrages, der der Gesellschaft das Recht der baulichen Nutzung und der Gemeinde die Abwälzung der Folgelasten nach Zahlung einer bestimmten Summe zusicherte. Eine neue Gemeindevertretung fasste einen neuen Aufstellungsbeschluss mit geringerer baulicher Nutzung. Die Klage der Gesellschaft blieb ohne Erfolg, da keine Amtspflicht der Gemeinde bestehe, den Bebauungsplan mit dem ursprünglichen Inhalt zu beschließen. Eine Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim Vertragsschluss tritt nicht schon deshalb ein, weil der von ihr später aufgestellte Bebauungsplan die im Folgelastenvertrag vorausgesetzte bauliche Nutzung nicht im gewünschten Maß ermöglicht. hg
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Gemeinde, Kiel 31(1979)Nr.4, S.110, 112-114