Das Gebot der Rücksichtnahme im baurechtlichen Nachbarschutz.
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Zusammenfassung
Das richterrechtlich entwickelte Gebot der Rücksichtnahme stellt auf die Zumutbarkeit eines geplanten Neubaus, bezogen auf vorhandene Eigentumsnutzungen ab. Wenn man das Gebot der Ruecksichtnahme unter dem Aspekt rechtstheroetischer Vorgaben für die Entwicklung von Richterrecht sieht, ergibt sich, daß das Gebot der Rücksichtnahme mit diesen nicht in Einklang zu bringen ist. Das Gebot verstößt somit gegen die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Nachbaurecht, Baurecht, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Rücksichtnahme, Recht, Bauordnungsrecht
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 37(1984), Nr.23, S.963-970, Lit.
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Nachbaurecht, Baurecht, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Rücksichtnahme, Recht, Bauordnungsrecht