Das Gebot der Rücksichtnahme im baurechtlichen Nachbarschutz.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Das richterrechtlich entwickelte Gebot der Rücksichtnahme stellt auf die Zumutbarkeit eines geplanten Neubaus, bezogen auf vorhandene Eigentumsnutzungen ab. Wenn man das Gebot der Ruecksichtnahme unter dem Aspekt rechtstheroetischer Vorgaben für die Entwicklung von Richterrecht sieht, ergibt sich, daß das Gebot der Rücksichtnahme mit diesen nicht in Einklang zu bringen ist. Das Gebot verstößt somit gegen die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). (-z-)

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Schlagwörter

Nachbaurecht, Baurecht, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Rücksichtnahme, Recht, Bauordnungsrecht

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 37(1984), Nr.23, S.963-970, Lit.

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Nachbaurecht, Baurecht, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Rücksichtnahme, Recht, Bauordnungsrecht

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