Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell. Expertise im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie.

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Datum

2006

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DE

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Wiesbaden

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ZLB: 4-2007/1395

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Zusammenfassung

Die Expertise unterbreitet einen aus drei Modulen bestehenden Reformvorschlag: 1. wird eine Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten eingeführt, so dass Erwerbseinkommen bis 200 Euro voll auf das ALG II angerechnet werden. Für darüber hinausgehende Einkommensteile wird die Anrechnung deutlich verringert und eine mit Werbungskosten verrechenbare Pauschale in Höhe von 40 Euro gezahlt. Dadurch konzentriert sich die Förderung auf Beschäftigungsverhältnisse, die eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt erwarten lassen. Hingegen haben sich die bisher von Empfängern des Arbeitslosengelds II häufig ausgeübten Minijobs nur selten als eine Brücke in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis erwiesen. 2. Um die Attraktivität einer Arbeitsaufnahme zu erhöhen, werden als Kernstück des Vorschlags beim ALG II der Regelsatz für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft um 30 vH abgesenkt und gleichzeitig bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen geschaffen. Für Bruttoeinkommen zwischen 200 und 800 Euro wird die Transferentzugsrate von 80 vH auf 50 vH gesenkt. 3. Die Schwelle für Minijobs wird auf 200 Euro abgesenkt, die Gleitzone der Sozialabgaben für Midijobs nach unten auf den Bereich von 200 Euro bis 800 Euro ausgedehnt und die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber dem Status quo gesenkt. In Verbindung mit der Absenkung der Minijobschwelle und der bereits im Jahresgutachten 2005/06 vorgeschlagenen Abschaffung der Minijobs im Nebenerwerb werden dadurch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gegenüber Minijobs spürbar attraktiver. Berechnungen ergeben, dass sich die Beschäftigungseffekte in der Größenordnung von 350 000 Personen bewegen würden. goj/difu

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Seiten

IX, 151 S.

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