100 Jahre Weimar: Baukultur und Denkmalpflege. Rechtlicher Rahmen - Zukunftsaufgaben.

Heymanns
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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

Abstract

Bereits die Idee des Bauhauses, das nach den Vorarbeiten des belgischen Architekten Henry van de Velde und seinem um die Jahrhundertwende entstandenen kunstgewerblichen Seminar im Jahre 1919 in dem damals eher beschaulichen, allerdings durch die Klassiker Goethe & Schiller und die Anna-Amalia-Bibliothek bekannten Weimar gegründet, 1925 nach Dessau umzog und bis zu seiner Schließung 1933 auf Druck der NSDAP noch gut ein Jahr in Berlin bestand, war vom Kernbegriff der Baukultur geprägt. Der Beitrag geht folgenden Themen nach: Baukultur als Rechtsbegriff, Konjunkturen und Stand von Denkmalpflege und Baukultur, Fragen und Herausforderungen durch den Klimaschutz. Als Fazit plädiert er dafür, dass sich Baukultur und Denkmalpflege auch in Zukunft zu einem integralen Bestandteil von Planen und Bauen entwickeln müssen. Kontinuität und Wandel sind gleichermaßen dafür prägend. Nur wer das Gegenwärtige aus dem Vergangenen entwickelt, wird ihr einen festen Platz in der Zukunft sichern.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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Nr. 18

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S. 1160-1165

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