"Saubere Energie für alle Europäer" - Was bringt das Legislativpaket der EU?

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025

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RE

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Abstract

Nachdem das Europäische Parlament bereits im März 2019 über die bis dato noch offenen Rechtsakte des "Saubere Energie für alle Europäer"-Pakets abgestimmt hatte, hat der Rat der EU nunmehr am 22. Mai 2019 seine noch ausstehende Zustimmung erteilt. Die Regelungen sollen auch die Erfüllung der langfristigen internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sicherstellen. Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen der neuen Rechtsakte dar und ordnet diese in den derzeit bestehenden Sekundärrechtsrahmen ein. Zunächst erfolgt ein Überblick zum EU-Legislativpaket "Saubere Energie für alle Europäer". Daran anschließend werden im Bereich des europäischen Energieeffizienzrechts die Änderungen der derzeitigen Energieeffizienz-Richtlinie und Gebäudeeffizienz-Richtlinie herausgearbeitet. Die Ausführungen zur Neugestaltung des europäischen Elektrizitätsbinnenmarkts bilden den Schwerpunkt des Beitrages. Neben einer allgemeinen Betrachtung des neuen gemeinsamen Rechtsrahmens aus Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung werden die das neue Strommarktdesign kennzeichnenden Vorschriften sowie die neue Rollenverteilung zwischen bestehenden und neuen Akteuren im Bereich von Netzen und Speichern beschrieben.

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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht

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Nr. 7-8

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S. 387-396

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