Der stillschweigende Verwaltungsakt.

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SEBI: CK 978

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Abstract

Der stillschweigende Verwaltungsakt ist verbal ausgedrückt ein Verwaltungsakt, der ohne ausdrückliche Willenserklärung des Betroffenen oder der Behörde Wirksamkeit erlangt. Ausgehend von einer Darstellung der Grundprinzipien der stillschweigenden Willenserklärung im Bürgerlichen Recht, werden die ermittelten Ergebnisse auf das typische verwaltungsrechtliche Instrumentarium angewendet. Die Möglichkeiten der Anwendung des stillschweigenden Verwaltungsakts in seinen unterschiedlichen Formen werden auf verschiedene Verwaltungsbereiche übertragen und auf ihre Durchsetzbarkeit überprüft. Es werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen des stillschweigenden Verwaltungsakts, seine Bekanntgabe, seine Bestimmung und Auslegung erörtert. Darüber hinaus wird untersucht, ob der stillschweigende Verwaltungsakt mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren ist. kp/difu

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Verwaltungsakt, Verwaltungshandeln, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Heidelberg: (1963), 150 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1963)

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Verwaltungsakt, Verwaltungshandeln, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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