Kein Versicherungsschutz für Sanierungsplanungsleistungen.
Beck
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Datum
2009
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der BGH hat am 19. 11. 2008 entschieden, dass die Planungsleistungen, die ein Bauherr - als Selbstvornahme - in Auftrag gibt, um einen Bauwerksmangel nach fehlerhafter Planung beseitigen zu lassen, Erfüllungssurrogat der ursprünglichen (fehlerhaften) Planungsleistungen sind; die Kosten dieser Planungsleistungen sind daher nicht von der Planungs-Haftpflichtversicherung umfasst. Versichert sind allerdings im Rahmen des - insofern von den AHB abweichenden - "all-risk"-Versicherungskonzepts nachgewiesene Schäden aus Terminüberschreitungen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 220-222