Raumverbrauch als Folge überkommener rechtlicher Betrachtungsweisen, insbesondere in der Bauleitplanung.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Gefahren für die Bodensubstanz wie für die Bodenfläche werden unter dem Sammelbegriff "Bodenschutz" zunehmend diskutiert. Die der Bodenfläche drohenden Gefahren werden mit dem Begriff "Raumverbrauch" umschrieben. Er hängt weniger von fehlendem materiellen Recht, sondern von überkommenen Betrachtungsweisen ab. Sie machen die Stellung dessen, der über die Rauminanspruchnahme entscheidet, über die Begriffe "Planerische Gestaltungsfreiheit" und "Kommunale Planungshoheit" stark, während die Stellung dessen, der der Rauminanspruchnahme aus ökologischen Gründen widerspricht, über einen eng gehandhabten Drittschutz umweltschützender Normen schwach ist. Vorschläge zu einer Veränderung beider Stellungen zur Senkung des Raumverbrauchs werden vor dem Hintergrund allgemeiner Gesetze bestandsfähiger Systeme an Hand der Praxis entnommener Fälle erläutert. Sie belegen: Weniger Raumverbrauch erfordert nicht neues Recht, sondern Aufgabe raumverbrauchswirksamer Betrachtungsweisen, die auf diese Wirkung hin nie untersucht wurden. (-z-)

Description

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Flächenverbrauch, Landschaftsverbrauch, Bodennutzung, Nutzungsänderung, Planungshoheit, Selbstverwaltung, Rechtsschutz, Bodenschutz, Artikel 19, Grundgesetz, Bundesbaugesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Recht, Umwelt

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 117(1986), Nr.6, S.161-169, Lit.

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Flächenverbrauch, Landschaftsverbrauch, Bodennutzung, Nutzungsänderung, Planungshoheit, Selbstverwaltung, Rechtsschutz, Bodenschutz, Artikel 19, Grundgesetz, Bundesbaugesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Recht, Umwelt

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