Der Einfluß des öffentlichen Baurechts auf den privatrechtlichen Immissionsschutz.

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DE

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Münster

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ZLB: 93/5162

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Zusammenfassung

Der Schutz vor Immissionen (hier: vom Nachbargrundstück ausgehende Gase, Dämpfe und Lärm) ist vom Gesetzgeber nicht einheitlich geregelt worden. So existiert neben dem privatrechtlichen Immissionsschutz der §§ 1004, 906 BGB ein öffentlich-rechtlicher Immissionsschutz im öffentlichen Baurecht. Die Aufgabe des Nachbarrechts liegt in der Konkretisierung der Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer und deren Interessenausgleichuntereinander. Im Verhältnis zwischen privatem und öffentlich- rechtlichem Immissionsschutz besitzt der private Schutz Vorrang, solange der Gesetzgeber dieses Verhältnis nicht ausdrücklich geregelt hat. Nach Meinung der juristischen Literatur sind die privaten Belange in einem Bebauungsplan (nach Baurecht) bereits berücksichtigt worden, so daß ein größerer Einfluß des öffentlichen Baurechts besteht. Nach Meinung des Autors kann jedoch der Bebauungsplan als kommunale Satzung nur hoheitlich wirken und privatrechtliche Ansprüche nicht zurückdrängen. rebo/difu

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IV, 134 S.

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