Jugendleiter und Recht.Rechtsbrevier für Jugendleiter, Jugendgruppenleiter und sonst in der Jugendarbeit Tätige.

Boorberg
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Stuttgart

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ZLB: 93/3297

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RE

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Abstract

Jugendleiter oder Lehrer, die für junge Menschen verantwortlich oder mitverantwortlich sind, sei es in einer kommunalen oder kirchlichen Jugendgruppe oder in einem Verein, haben viele Unsicherheiten im Umgang mit jungen Menschen in Gruppen und Vereinen.Für sie sind die wesentlichen Rechtsinhalte dieses Verhältnisses für die Praxis dargestellt, insbesondere die Aufsichtspflicht und die Haftung des Aufsichtspflichtigen, Versicherungsmöglichkeiten, die strafrechtlichen Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung und der Jugendschutz. st/difu

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104 S.

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