Baubewilligung und Baubewilligungsverfahren, insbesondere in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
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SEBI: 78/4841
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Zusammenfassung
Auf dem Gebiet des Baurechts ist die kantonale Gesetzgebungshoheit nur durch wenige Vorschriften des Bundes eingeengt. Daher ist die Baubewilligung (in der Bundesrepublik Deutschland Baugenehmigung) und ihr Verfahren in jedem Kanton anders geregelt. Vereinheitlichende Funktion kommt aber der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts zu Art. 4 der Bundesverfassung zu, durch die zahlreiche Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrens, insbesondere auch des Baubewilligungsverfahrens aufgestellt wurden. Auf diese Weise ist Rechtsgleichheit im Verfahren garantiert. Nach einigen Ausführungen über die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns wird das formelle Baurecht der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in seiner geschichtlichen Entwicklung betrachtet. Daran schließt sich eine Darstellung der geltenden Rechtslage an. Weitere Kapitel schildern das Baubewilligungsverfahren. Zusätzlich werden die Baubehörde und der Widerruf einer Baubewilligung behandelt. chb/difu
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Bauwesen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Baurecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Baugenehmigung, Baubewilligung, Baubewilligungsverfahren
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Diessenhofen: Rüegger (1977), XX, 324 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Basel 1977)
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Bauwesen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Baurecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Baugenehmigung, Baubewilligung, Baubewilligungsverfahren
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Reihe Verwaltungsrecht; 1