Musikschule. Gutachten.

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SEBI: 78/2284

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GU

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Abstract

Die Musikschulen werden im Bundesdurchschnitt etwa zu 50Prozent aus Unterrichtsgebühren bzw. -entgelten finanziert. Ca. 45Prozent der Kosten tragen die Gemeinden und Gemeindeverbände, ca. 5Prozent die Länder. Der von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung angestrebte Ausbau der Musikschulen wird zu verstärkten finanziellen Belastungen der Träger führen. Das vorliegende Gutachten will einen Beitrag dazu leisten, den erheblichen Mitteleinsatz der Kommunen zu optimieren. Die Autoren gehen davon aus, daß bei wirtschaftlicher Organisation der Musikschulen auch bei gleichbleibender Höhe oder geringer Steigerung der Mittel zusätzliche Leistungen erbracht werden können. Das Gutachten beschränkt sich von seiner Zielsetzung her im wesentlichen auf organisatorische Empfehlungen. Deshalb steht die Beschreibung der Aufgaben, der Organisation und der Verwaltung der Musikschule im Mittelpunkt des Gutachtens.

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Musikschule, Bildungseinrichtung, Kultureinrichtung, Bildungswesen, Schule, Kultur, Planung, Verwaltung, Finanzen

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Köln: (1978), 68 S., Abb.; Reg.

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Musikschule, Bildungseinrichtung, Kultureinrichtung, Bildungswesen, Schule, Kultur, Planung, Verwaltung, Finanzen

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