Verhältnis von Partei und Staat 1933-1945. Dargestellt am Beispiel Bayerns.

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SEBI: 76/2399

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Zusammenfassung

Im Rahmen der Geschichte des Dritten Reiches wird am Beispiel Bayerns eine regional begrenzte Untersuchung über den Dualismus von Partei und Staat durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf dem Verhältnis der Repräsentanten der allgemeinen inneren Staatsverwaltung zu den Parteifunktionären als den Vertretern der Politischen Organisation der NSDAP liegt. Die Ausschaltung der staatlichen Organe und die Machtverlagerung zugunsten der Partei wird auf den verschiedenen Ebenen dargestellt. Eine besondere Rolle spielten Röhm und Himmler in den ersten Jahren der NS-Herrschaft in Bayern Während Himmler als ,,Politischer Polizeikommandeur'' eine unkontrollierbare Machtstellung innehatte, sicherte sich Röhm durch seine Ernennung zum bayerischen Staatskommissar z.b.V. eine Sonderstellung außerhalb des Ministerkollegiums, die es ihm ermöglichte, den Behördenapperat auf sämtlichen Ebenen mit seinen Sonderkommissaren zu durchsetzen. Gegenüber dem übrigen Reich stellte dies einen verwaltungspolitischen Sonderstatus dar.

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Nationalsozialismus, Staatsverwaltung, Partei, Verfassungsgeschichte, Institutionengeschichte, Politik, Geschichte

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München: Wölfle (1974), XIII, 364 S., Lit.(phil.Diss.; Univ.München 1974)

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Nationalsozialismus, Staatsverwaltung, Partei, Verfassungsgeschichte, Institutionengeschichte, Politik, Geschichte

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Miscellanea Bavarica Monacensia. Dissertationen zur bayerischen Landes- und Münchner Stadtgeschichte; 54Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München; 72