Gesetzlicher Biotopschutz und Wiederaufnahme der Rohstoffgewinnung. Natur auf Zeit gemäß § 30 Abs. 6 BNatSchG.
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Date
2019
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
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Authors
Abstract
Unter Natur auf Zeit versteht man die Entstehung oder Schaffung neuer Lebensräume für einen begrenzten Zeitraum auf Flächen, die vorübergehend ungenutzt sind und brachliegen. Dazu gehören u.a. Industriebrachen, Konversionsflächen sowie Rohstoffgewinnungsflächen. Wird die Nutzung dieser Flächen wieder aufgenommen, stellt sich die Frage, wie dies naturschutzrechtlich zu bewerten ist, unter verschiedenen rechtlichen Aspekten (Eingriffsregelung, Artenschutz, Natura 2000-Gebietsschutz, Biotopschutz). Der Beitrag behandelt diese Frage unter dem Aspekt des gesetzlichen Biotopschutzes, für den mit $ 30 Abs. 6 BNatSchG eine oft missverstandene gesetzliche Regelung besteht.
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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Nr. 9
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S. 464-472