Umfang und Bewertung der Kosten lt. 6 KAG NW. Untersuchung zur Anwendbarkeit betriebswirtschaftlicher Prinzipien in der Kostenrechnung gemeindlicher Gebührenhaushalte als Grundlage der Kalkulation von Benutzungsgebühren.
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SEBI: 78/5955
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Abstract
Die im novellierten Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. 10. 69 verankerte Forderung, daß das veranschlagte Aufkommen an Benutzungsgebühren sich an den nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien ansatzfähigen Kosten richten soll, hat in der praktischen Durchführung erhebliche Probleme aufgeworfen. Es ist vor allem zu klären, welchem Betriebstyp die gemeindlichen Gebührenhaushalte zuzurechnen sind, ob das gemeindliche Rechnungswesen ausreichende Kosteninformationen für die Gebührenkalkulation liefern kann und welche betriebswirtschaftlichen Forschungsergebnisse auf die kommunalen Gebührenhaushalte anwendbar sind. Mängel des KAG liegen in der Regelung hinsichtlich des Ansatzes von Eigenkapitalzinsen und der fehlenden Bemessungsregeln von Abschreibungen, wodurch die Erzielung nomineller Gewinne und die Verbesserung der kommunalen Finanzlage ermöglicht wird. Die Bemessung von Abschreibungen zu Zeitwerten und die Verzinsung des gesamten betriebsnotwendigen Kapitals sind nach Meinung der Verfasserin nur unter volkswirtschaftlichen Aspekten zu rechtfertigen, die in der gegenwärtigen Form des KAG nicht zulässig sind. bp/difu
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Kostenrechnung, Gemeindefinanzhaushalt, Kommunalabgabengesetz, Haushaltswesen, Gebühr, Gemeindeunternehmen
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Frankfurt/Main: Deutsch (1977), VI, 291 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Kostenrechnung, Gemeindefinanzhaushalt, Kommunalabgabengesetz, Haushaltswesen, Gebühr, Gemeindeunternehmen