Mehr Partizipation durch Planungsbeiräte. Planungs- und Gestaltungsbeiräte in Nordrhein-Westfalen.
Winkler & Stenzel
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Winkler & Stenzel
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Burgwedel
Sprache
ISSN
1437-417X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die bauliche Gestaltung der unmittelbaren Umwelt der Bürgerinnen und Bürger ist eins der wichtigsten kommunalpolitischen Aufgabenfelder. Will man möglichst viele Menschen für die Entwicklung ihrer Stadt durch Planungsprozesse und städtebauliche Masterpläne interessieren, ist eine breite öffentliche Debatte über anstehende Vorhaben anzustreben. Bürgerbeteiligung, Partizipation, Mitwirkung, Einbindung und Teilhabe sind daher viel zitierte Vokabeln, wenn es um Planungsprozesse geht. Viele Fachleute halten es für geboten, die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu erhöhen. Doch wer diesen Ansatz verfolgt, steht schnell vor dem praktischen Problem, dass die bisher im Bauplanungsrecht vorgesehenen Beteiligungsformen nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen führen. Häufig nutzen nur diejenigen das Recht auf Einsichtnahme in Bebauungspläne, die unmittelbar betroffen sind. Anhörungsverfahren nach dem Städtebaurecht haben zwar in vielen Fällen gute Wirkung gezeigt, werden aber zunehmend durch informelle Formen eines pauschalen Protestes abgelöst. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag die in 25 Städten Nordrhein-Westfalens installierte Institution der Planungs- und Gestaltungsbeiräte vorgestellt. Planungs- und Gestaltungsbeiräte werden nicht gewählt, sondern von den Kommunen einberufen, um Entscheidungsträger in Rat und Verwaltung in Fragen der Architektur, der Stadtplanung und des Stadtbildes zu beraten. Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Experten - in der Regel Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, aber auch Verkehrsplaner, Denkmalpfleger und Künstler oder Umweltaktivisten - ist es, Bauvorhaben von städtebaulicher Relevanz in einem möglichst frühen Planungsstadium zu begutachten und konkrete Entscheidungshilfen für die politischen Institutionen bereit zu stellen. Darüber hinaus können Planungs- und Gestaltungsbeiräte eine wichtige Rolle als Impulsgeber und Katalysator des städtebaulichen Dialogs übernehmen. Sie bilden damit ein Instrument, das Partizipation und Transparenz in Planungsverfahren befördert.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde interaktiv
Ausgabe
Nr. 10
item.page.dc-source
Seiten
S. 445-445