Festsetzung gesetzlicher Überschwemmungsgebiete und deren Bearbeitung in den staatlichen Umweltämtern Minden und Bielefeld. Neues Datenmaterial und neue Berechnungsmethoden geben eine gute Grundlage, früher festgesetzte Überschwemmungsgebiete zu aktualisieren und kurzfristig Neufestsetzungen vorzubereiten.
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DE
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0043-0951
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IRB: Z 617
BBR: Z 159
BBR: Z 159
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Abstract
Zur Sicherung des schadlosen Hochwasserabflusses sind bestimmte menschliche Eingriffe im Überschwemmungsgebiet genehmigungspflichtig. Dieser Grundsatz wurde von der preußischen Wasserwirtschaftsverwaltung Anfang des 20. Jahrhunderts mit der Festsetzung gesetzlicher Überschwemmungsgebiete eingeführt. Damit wird ein mindester und preiswerter Hochwasserschutz gewährleistet. Aus verschiedenen Gründen wird eine Neubearbeitung und auch Überarbeitung der Überschwemmungsgebiete rund 90 Jahre danach nicht mit genügendem Nachdruck betrieben.
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Wasser und Boden
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Nr.3
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S.59-63