Erschließungsbeitragssatzung; hier Tiefenbegrenzung, Herstellungsmerkmale. Urt. OVG Lüneburg - IX OVG 38/79 - vom 31.10.1979.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Es ist nicht erforderlich, dass die Gemeinde Ausnahmefälle hinsichtlich des Grundstücksbegriffs, der Tiefenbegrenzung und der zulässigen baulichen Nutzung im Wortlaut ihres Verteilungsmaßstabes berücksichtigt. Die Formulierung, eine Fahrbahn müsse "eine Decke aus Asphalt, Teer, Beton oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise" aufweisen, genügt den an eine Merkmalsregelung zu stellenden Anforderungen. -z-

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsbeitragssatzung, Grundstücksbegriff, Tiefenbegrenzung, Nutzung, Verteilungsregelung, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 30(1980)Nr.4, S.149-150 Kommunales Abgabenrecht.

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsbeitragssatzung, Grundstücksbegriff, Tiefenbegrenzung, Nutzung, Verteilungsregelung, Erschließungsbeitrag, Rechtsprechung

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