Flächennutzungsplan als "öffentlicher Belang" gegenüber Kiesabbau. BBauG §§ 1, 5 Abs.2 und 7, 35 Abs.1 und 3. BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 - 4 C 57.84.
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1987
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Zusammenfassung
Darstellungen eines Flächennutzungsplans können als öffentliche Belange auch einem im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhaben entgegenstehen (Fortführung von §§ 68, 311 BVerwGE). Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft ist nur unter besonderen Voraussetzungen eine konkrete standortbezogene Aussage des Flächennutzungsplans mit dem Gewicht eines öffentlichen Belangs. Die Gemeinde ist befugt, Abgrabungsflächen im Flächennutzungsplan mit dem Ziel darzustellen, den Abbau von Kies und Sand am ausgewiesenen Standort zu konzentrieren und im übrigen Außenbereich zu vermeiden. (-z-)
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In: Umwelt- und Planungsrecht, 7(1987), Nr.11/12, S.427-431