Muß der Verkäufer eines Hauses den Käufer darüber unterrichten, daß ein Teil des Wohnraums ohne behördliche Genehmigung errichtet worden ist?
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IRB: Z 954
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Zusammenfassung
Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH besteht bei Vertragsverhandlungen, in denen die Beteiligten entgegengesetzte Interessen verfolgen, die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände zu informieren, die den Vertragsschluss des anderen vereiteln können. Der Verkäufer eines Hauses muss daher den Käufer in Kenntnis setzen, ob für ein zu Wohnzwecken erworbenes Gebäude die zur Wohnnutzung nach dem Landesbaurecht notwendige bauaufsichtliche Genehmigung vorliegt oder nicht. (hb)
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Einliegerwohnung, Ausbau, Wohnnutzung, Baugenehmigung, Kaufvertrag, Verkauf, Rechtsprechung, Baugenehmigungspflicht, Baugenehmigungsbehörde, Erwerber, Verkäufer, Mitteilungspflicht, Wohnung
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Hamburger Grundeigentum 95(1985), Nr.6, S.251-252
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Einliegerwohnung, Ausbau, Wohnnutzung, Baugenehmigung, Kaufvertrag, Verkauf, Rechtsprechung, Baugenehmigungspflicht, Baugenehmigungsbehörde, Erwerber, Verkäufer, Mitteilungspflicht, Wohnung