Die Flexibilisierung des Aufsichtsrechts als Problem des Verwaltungsrechts. Das Berliner Eingriffsrecht und die bezirkliche Selbstverwaltung.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: Zs 388-4
IRB: Z 955

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Abstract

Mit dem Berliner Eingriffsrecht entstand 1998 ein Aufsichtsinstitut, das sich der bisher durch die Aufsichtsrechtsdogmatik entwickelten Systematik entzieht. Das Eingriffsrecht erstreckt sich auf alle Bereiche, die den Berliner Bezirken als Selbstverwaltungsaufgaben zugewiesen sind, und kennt insofern keinen Unterschied zwischen lediglich rechtsaufsichtlich und darüber hinaus fachaufsichtlich kontrollierten Gebieten. Es macht somit die Grenzen zwischen eigenverantwortlicher bezirklicher Aufgabenwahrnehmung und Unterworfenheit unter zentrale Direktiven durchlässig. Der Beitrag stellt das neue Aufsichtsinstitut vor und versucht, Maßstäbe zu entwickeln, die dem Eingriffsrecht schärfere rechtliche Konturen verschaffen. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 23

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S. 1017-1023

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