Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung der innerstädtischen Feinstaubbelastung. Anforderungen an den Erlass von Verkehrsbeschränkungen und deren Beitrag zur Einhaltung der europarechtlich vorgegebenen Immissionsgrenzwerte.

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Hamburg

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ZLB: 2010/1459

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DI
RE

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Abstract

Das Buch ist den Rechtsfragen eines Themenkomplexes gewidmet, der unter dem Stichwort "Umweltzone" Gegenstand öffentlichen Streits ist. Es geht u.a. um die Frage, ob sich der bürokratische Aufwand bei der Einrichtung von Umweltzonen gelohnt hat. Unbeschadet dieses Streits lässt sich aber nicht leugnen, dass die Reduzierung der Schadstoffbelastung und der Beitrag durch Verkehrsbeschränkungen zur Erreichung dieses Ziels ein legitimes und höchst interessantes Thema auch der Rechtswissenschaft ist. Dieses Thema hat sich auch nicht dadurch erledigt, dass es gelungen ist, auf der Grundlage der Gewährung von sog. Umweltprämien (Abwrackprämie) einen Teil des schadstoffintensiven Altbestandes an Kraftfahrzeugen in Deutschland aus dem Verkehr zu ziehen. Ihm widmet sich die Arbeit. Die Einführung geht darauf ein, um was es physikalisch und medizinisch bei der sog. Feinstaubfrage geht. Dann stellt der Autor die rechtlichen Grundlagen des deutschen Luftreinhalterechts dar. An erster Stelle steht hier die Vermittlung der europarechtlichen Grundlagen der Luftreinhaltung und deren Umsetzung, vor allem durch die Novellierung des BImSchG. Der Schwerpunkt findet sich im dritten Teil, der sich mit den Verkehrsbeschränkungen als Instrument der Luftreinhaltung befasst. Einer Analyse des verfassungsrechtlichen Rahmens, in der sich Verkehrsbeschränkungen als Instrument der Luftreinhaltung einzufügen haben, folgt eine differenzierende Studie zur Wirkung von typisierten Verkehrsbeschränkungen, die der Feinstaubbelastung der Menschen entgegenwirken sollen. Die Arbeit schließt mit einem Kapitel über Rechtsschutzfragen ab. Im Vordergrund steht dabei die Frage der Anerkennung eines Rechtsanspruchs auf behördliches Einschreiten und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung.

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238 S.

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Umweltrecht in Forschung und Praxis; 48