BBauG §§ 34, 35. Landschaftsschutz und Schutz des Ortsbildes im unbeplanten Innenbereich. BVerwG, Urt. v. 23.5.1980 - 4 C 79/77, Münster.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
§ 34 I BBauG 1979 ermöglicht nicht, zum Schutz des Ortsbildes (entschädigungslos) die vollständige Freihaltung eines (Bau-) Grundstücks im Innenbereich zu verlangen. Ein Grundstück, das einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil angehört, kann nicht aus siedlungsstrukturellen Gründen unbebaubar sein. Mit der Zuordnung eines Grundstücks zum unbeplanten Innenbereich ist die siedlungsstrukturelle Seite der Frage nach seiner Bebaubarkeit - seiner Bebaubarkeit überhaupt - beantwortet; die Zuordnung zum unbeplanten Innenbereich drückt gerade die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs aus. -y-
Beschreibung
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Recht, Umweltpflege, Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Innenbereich, Ortsbild, Grundstück, Grundstücksfreihaltung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.9, S.474-475, Lit.
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Recht, Umweltpflege, Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Innenbereich, Ortsbild, Grundstück, Grundstücksfreihaltung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil