Ermittlung und Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten für preisgebundenen und nicht preisgebundenen Wohnraum.
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1984
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Zusammenfassung
Betriebs- und Nebenkosten können für nicht preisgebundenen Wohnraum nach § 535 BGB hergeleitet werden, für preisgebundenen Wohnraum findet sich eine Definition der Betriebskosten in § 27 der II. BV. Nach der Auflistung und der Abgrenzung der verschiedenen Kosten wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung von Betriebs- bzw. Nebenkosten eingegangen. Hier wird vor allem auf die Rechtsprechung verwiesen. Es werden die Möglichkeiten der Betriebskostenhandhabungen angeführt und auf die Frage eingegangen, in welcher Höhe der Vermieter Betriebskosten erheben kann, soweit eine vertragliche Vereinbarung vorliegt. Weiter behandelt wird die Frage der Vorauszahlungen von Betriebskosten und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.4/5, S.172-183, Lit.