Die abfallwirtschaftsrechtliche Zielhierarchie nach dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 97/3866

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DI
S

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Abstract

Das neue Abfallrecht (KrW-/AbfG von 1994) ist durch Abfallvermeidung und -verwertung geprägt und klärt die Rolle der Kreislaufwirtschaft. Das KrW-/AbfG verweist auf das Immissionsschutzrecht und auf Rechtsverordnungen nach dem Muster der Verpackungsverordnung. Die Abfallvermeidung hat den absoluten Vorrang vor der davon zu unterscheidenden Verwertung. Dies wird besonders bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen deutlich. Unter Vermeidung ist im Bereich der Produktion die Entstehung von Abfall zu verstehen. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bestehen solche Vermeidungs- und Verwertungspflichten nicht. Eine Verwertung liegt dann vor, wenn die Maßnahme der Wirtschaftlichkeit entspricht; das Regenerat muß jedenfalls künftig marktfähig sein. Weiterhin behandelt der Autor praktische Anwendungsfälle (u. a. Bergbau, Hüttentechnik, Klärschlamm, Galvanikschlamm, Bauschutt). kirs/difu

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223 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 78