Bundesverwaltungsgericht. BVerG, Urteil vom 4.6.1993 - 8 C 33.91.

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Datum

1993

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Das Bebauungsrecht verlangt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks grundsätzlich nicht, daß auf der die wegemäßige Erschließung vermittelnden Verkehrsanlage mit Großfahrzeugen, etwa des Rettungswesens oder der Ver- und Entsorgung, bis zur Höhe dieses Grundstücks gefahren werden kann. Es läßt vielmehr in der Regel ein Heranfahren können durch Personen- und kleinere Versorgungsfahrzeuge genügen. 2. Ein Grundstück kann selbst dann durch einen befahrbaren Wohnweg bebauungs- und in der Folge erschließungsbeitragsrechtlich erschlossen sein, wenn dieser bei einer lichten Weite von 3 Metern nur auf einer Breite von 2,75 Metern befestigt ist. Leitsätze. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das einerseits an eine Straße grenzt, von der anderen Seite her, wiederum ausgehend von einer Straße und einem Wendehammer, durch einen Stichweg erreichbar ist. Sie wandte sich in der ersten und zweiten Instanz erfolgreich gegen den auf der Erschließung durch den Stichweg basierenden Erschließungsbeitragsbescheid. Die Berufung der beklagten Gemeinde zum Bundesverwaltungsgericht führte zur Aufhebung und Zurückverweisung des vorinstanzlichen Urteils.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr.24

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.756-758

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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