Bundesverwaltungsgericht. BVerG, Urteil vom 4.6.1993 - 8 C 33.91.
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Datum
1993
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4
ZLB: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Das Bebauungsrecht verlangt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks grundsätzlich nicht, daß auf der die wegemäßige Erschließung vermittelnden Verkehrsanlage mit Großfahrzeugen, etwa des Rettungswesens oder der Ver- und Entsorgung, bis zur Höhe dieses Grundstücks gefahren werden kann. Es läßt vielmehr in der Regel ein Heranfahren können durch Personen- und kleinere Versorgungsfahrzeuge genügen. 2. Ein Grundstück kann selbst dann durch einen befahrbaren Wohnweg bebauungs- und in der Folge erschließungsbeitragsrechtlich erschlossen sein, wenn dieser bei einer lichten Weite von 3 Metern nur auf einer Breite von 2,75 Metern befestigt ist. Leitsätze. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das einerseits an eine Straße grenzt, von der anderen Seite her, wiederum ausgehend von einer Straße und einem Wendehammer, durch einen Stichweg erreichbar ist. Sie wandte sich in der ersten und zweiten Instanz erfolgreich gegen den auf der Erschließung durch den Stichweg basierenden Erschließungsbeitragsbescheid. Die Berufung der beklagten Gemeinde zum Bundesverwaltungsgericht führte zur Aufhebung und Zurückverweisung des vorinstanzlichen Urteils.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr.24
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.756-758