Umweltstrategien im Verpackungsrecht. Mehrwegquote, Zwangspfand oder Lizenzierung?

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 99/1067

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RE
GU

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Abstract

Gegenstand der Arbeit, die auf einem Gutachten basiert, ist die Verfassungs- und Rechtmäßigkeit der durch ein Zwangspfand sanktionierten Mehrwegquoten und der Lizensierung von Einweg-Getränkeverpackungen. Sie kommt zu dem Ergebnis: Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen stellen einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar, die damit einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen ist weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrwegsysteme, fordert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales (KrW-/AbfG; Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG) und europäisches Gemeinschaftsrecht (EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV). Sie stehen im Widerspruch zum und zur Verfassung. goj/difu

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211 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 86