Paradigmenwechsel steht bevor. Klärschlammverwertung.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Bei mineralischem Phosphor ist sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch nahezu die gesamte Europäische Union (EU) vollständig von Importen abhängig, die überwiegend aus politisch instabilen Regionen bezogen werden. So hat die Europäische Kommission im Mai 2014 eine Liste kritischer Rohstoffe vorgelegt, in der erstmals auch Phosphor enthalten ist. In Deutschland fielen im Jahr 2015 rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse (TM) aus Abwasserbehandlungsanlagen an. Es wurden rund 36 Prozent der Klärschlämme zur Pflanzenernährung und Bodenverbesserung eingesetzt. 64 Prozent der Klärschlämme wurden nach einer thermischen Behandlung auf Deponien abgelagert oder als Aschen zum Beispiel im Straßenbau oder Bergversatz stofflich verwertet, wobei die endlich verfügbare Ressource Phosphor verloren geht. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Abwässern kann theoretisch 50 bis 60 Prozent des Bedarfs der Landwirtschaft an Mineraldüngerphosphor decken. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Neuordnung der Klärschlammverwertung eingeleitet und im Januar 2017 den Entwurf einer Novelle beschlossen. Die Rückgewinung von Phosphor aus Klärschlämmen wird damit integraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Zudem schränkt die Novelle die bodenbezogene Verwertung des Abfallstoffs deutlich ein. In dem Beitrag wird über wesentliche Eckpunkte des Entwurfs zur Neuordnung der Klärschlammverordnung berichtet.
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Der Gemeinderat
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Nr. 6
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S. 48-49