Die Rolle der Familienhebammen im System der Frühen Hilfen.

Deutsche Liga für das Kind
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Deutsche Liga für das Kind

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Berlin

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1435-4705

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Abstract

Der Begriff Frühe Hilfen ist in deutschen Sozialgesetzbüchern (SGB) nicht definiert und wird regional sehr unterschiedlich verstanden und umgesetzt. Frühe Hilfen haben zum Ziel, unterstützende Maßnahmen für Familien mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren zu koordinieren und durch soziale und alltagspraktische Unterstützung die Beziehungs- und Erziehungskompetenz (werdender) Eltern zu fördern (vgl. Renner & Heimeshoff 2010). Hebammen und Familienhebammen verstehen unter Frühen Hilfen primär und sekundär präventive Hilfen, besonders für sozial und gesundheitlich belastete Familien mit Kindern zu einem Jahr (Säuglingszeit). Die Familien werden durch unterschiedliche Konzepte unterschiedlichen Betreuungssettings erreicht. Die Hilfen sind zumeist niederschwellig, erfolgen als weitgehend zugehende Unterstützung und können von der Klientel freiwillig in Anspruch genommen werden.

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Frühe Kindheit

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S. 66-75

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