Leitfaden zur Einbeziehung Privater bei kommunalen Planungsleistungen. Kommunen wählen private Partner.

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Bonn

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ZLB: 96/258-4
DST: R 60/343

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Abstract

Angesichts der begrenzten Planungskapazitäten und der Dringlichkeit der Vorhaben kommt der Einbeziehung privater Anbieter von Planungs- und Beratungsleistungen in den neuen Bundesländern große Bedeutung zu. Zu den betroffenen Bereichen gehören in erster Linie die Bauleitplanung, die Planung kommunaler Einrichtungen und der Bereich der informellen Planung. Die Auswahl des Beraters hängt von der konkret zu bewältigenden Planungsaufgaben ab. In Frage kommen v.a. Stadtplaner- sowie spezialisierte Ingenieurbüros, darüber hinaus auch Juristen. Die Auswahl sollte sorgfältig erfolgen, Informationen zu geeigneten Beratern können bei den jeweils zuständigen Berufsverbänden eingeholt werden. Der Band informiert über die Grundlagen der Einbindung von Privaten, die Formen der Auftragsvergabe, darüber, was beim Vertragsabschluß zu beachten ist, sowie über die Kontrolle der Leistungen. Er stellt verschiedene Vertragsmuster für die Auftragsvergabe vor. Zum Abschluß wird am Beispiel der Bauleitplanung für ein Gewerbeviertel die Tätigkeiten von Privaten vorgestellt. Der Anhang listet u.a. die Adressen der Berufsverbänden und Bezugsquellen für verschiedene Vertragsformen auf. eh/difu

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31 S.

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