Beihilferecht und Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei Gesetzesauslegung und Ermessensausübung. Am Beispiel des Steuererlasses für internationale Kunst- und Sportveranstaltungen.

O. Schmidt
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O. Schmidt

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DE

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Köln

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0341-2954

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ZLB

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Abstract

Mit dem Eingriff jüngster Entscheidungen der Europäischen Kommission in die Steuerverwaltungspraxis einzelner Finanzverwaltungen hat die Bedeutung des europäischen Beihilfeverbots eine neue Dimension erreicht. Dies betrifft insbesondere Steuervorbescheide, bei denen die Finanzverwaltung über einen Ermessens- und Beurteilungsspielraum verfügt. Der Beitrag erörtert am Beispiel des Steuererlasses für Veranstaltungen mit beschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern die Frage, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen der Finanzverwaltung bei der Gesetzesauslegung sowie Ermessensausübung mit dem Beihilferecht unvereinbar sind. Die Autoren plädieren zudem für eine tatbestandliche Reformierung des Beihilferechts, um einer aus Sicht der Autoren überschießenden Wirkung dieser Regelung entgegenzuwirken.

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Steuer und Wirtschaft

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Nr. 2

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S. 170-183

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