Die vorsorgliche Emissionsbegrenzung nach dem Umweltschutzgesetz.

Schulthess
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Schulthess

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CH

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Zürich

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ZLB: 96/3629

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DI
S

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Abstract

Da der Umweltschutz nicht nur die Wiederherstellung des gestörten ökologischen Gleichgewichts verlangt, sondern auch die Vorbeugung vor zum Teil heute noch unbekannten Gefahren, wird diese doppelte Aufgabe durch das geltende Immissionsschutzrecht, das als Polizeirecht konzipiert ist, wahrgenommen. Das gewünschte Verhalten des Anlagenbetreibers wird ausschließlich über Ge- und Verbote gesteuert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht Art. 11 Abs. 2 des schweizerischen Umweltschutzgesetzes. Hiernach richtet sich die Anordnung vorsorglicher Vorkehrungen nach der Beachtung technischer und betrieblicher Möglichkeiten und wirtschaftlicher Tragbarkeit. Es wird untersucht, ob sich die normative Unbestimmtheit dieser Beschränkungen auf dem Wege der Auslegung eingrenzen läßt. Vorrangig diskutiert der Autor die Besonderheiten der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung sowie die Sanierungsproblematik bei Altlastenanlagen. Abschließend wird auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen eingegangen. kirs/difu

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XXXIV, 381 S.

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Schriftenreihe zum Umweltrecht; 11