Das neue Recht der Braunkohlenplanung.
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Datum
1980
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Mit der Novelle zum Landesplanungsgesetz, das am 29.11.1979 in Kraft trat, wurde das Braunkohlengesetz aufgehoben. Statt dessen sind nunmehr die Vorschriften über die Braunkohlenplanung als "Sondervorschriften für das Rheinische Braunkohlenplangebiet" in das LaPlaG einbezogen worden. Träger der Braunkohlenplanung ist künftig auch weiterhin der Braunkohlenausschuss, dem es obliegt, die für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlichen Pläne aufzustellen. Die neuen Rechtsvorschriften verfolgen den Zweck die Braunkohlenplanung sachlich und rechtlich enger mit der Regionalplanung zu verzahnen. hb
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 34(1980)Nr.3, S.98-103