Verkehrsplanerische Ziele und planerische Gestaltungsfreiheit. OVG Münster v. 7.6.1979 - IX A 1920/78.
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SEBI: Ges 44-4
BBR: Z 318
IRB: Z 1658
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IRB: Z 1658
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Zusammenfassung
Bei der Beurteilung dessen, ob eine Straßenplanung zur Befriedigung eines bestimmten Verkehrsbedürfnisses erforderlich ist, kann es - außer auf die vorgegebene Verkehrssituation - vor allem auch auf die von der Straßenbaubehörde verfolgten verkehrsplanerischen Ziele ankommen. Die Festlegung dieser konkret zu verwirklichenden Ziele ist Gegenstand einer planenden und gestaltenden Entscheidung der Planfeststellungs- oder Straßenbaubehörde, für die dieser Spielraum an Gestaltungsfreiheit zusteht und die daher nur begrenzt überprüfbar ist (nicht rechtskräftig). DS
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Planungsrecht, Planfeststellung, Straßenplanung, Beurteilung, Planungsbehörde, Gestaltungsfreiheit, Überprüfbarkeit, Handlungsspielraum
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Verkehrsblatt, Dortmund 34(1980)Nr.3, S.114-115
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Recht, Planungsrecht, Planfeststellung, Straßenplanung, Beurteilung, Planungsbehörde, Gestaltungsfreiheit, Überprüfbarkeit, Handlungsspielraum