Vereinheitlichung des Gemeindeverfassungsrechts in den Flächenstaaten.

Rauch, Annemarie
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1974

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SEBI: 75/2210

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Die gegenwärtig bestehende Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Kommunalverfassungsrechts in den einzelnen Bundesländern wirft die Frage nach der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Vereinheitlichung auf.Aber weder die Funktionstauglichkeit noch der Gesichtspunkt der Länderneugliederung noch die europäische Integration noch die Verwaltungsreform lassen eine Vereinheitlichung als notwendig erscheinen.Die einzelnen Kommunalverfassungssysteme sind alle funktionstauglich.Ihr Nebeneinander hat mehr Vorteile als Nachteile.Die demgegenüber punktuell wünschenswerten Rechtsangleichungen können auf jedem der bestehenden Systeme aufbauen.Rechtstechnisch sollte die gewünschte punktuelle Vereinheitlichung durch eine freiwillige Länderkooperation im Wege des kooperativen Föderalismus - verfassungsrechtlich unbedenklich -realisiert werden.

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In: Würzburg, Schmitt & Meyer (1974) XXXIII, 178 S., Tab.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; WÜrzbirg 1975)

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